Wer beaufsichtigt/überwacht die Bürgerstiftung?

Die Stiftung wird intern wie auch extern überwacht. Die Stiftung wird von einem Vorstand geleitet. Dieser ist der gesetzliche Vertreter und wird seinerseits vom Stiftungsrat überwacht. Darüber hinaus wachen das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht bei der Bezirksregierung Münster über die Einhaltung der durch Satzung und Gesetz vorgegebenen Regeln.

 

Zuletzt aktualisiert am 24. April 2020 von H.Klausdeinken.

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